

Twitter.com
Der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag oder als sogenannten stillen Tag, für den besondere Einschränkungen gelten;[4] dazu gehören beispielsweise Verbote von Musikaufführungen in Gaststätten, zum Teil begrenzt auf bestimmte Stunden des Totensonntags.






,









