Keine Waffen für die AfD in Sachsen-Anhalt

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.
Die WeAct-Petition “Keine Waffen für die AfD” ist höchstrichterlich als wegweisend, richtig und rechtlich bindend anerkannt worden.

Besonders wichtig ist die Begründung des Gerichts: Die Behörden müssen nicht auf ein Parteiverbot warten. Sie können vorher handeln. Denn das Waffenrecht soll Gefahren verhindern und Leben schützen. Damit bestätigt das Gericht erstmals den Kern unserer Forderung: Wer eine verfassungsfeindliche Organisation unterstützt, darf nicht selbstverständlich Waffen besitzen. Das macht auch das Zögern vieler Waffenbehörden immer schwerer erklärbar. Das Waffengesetz gilt bundesweit. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar die AfD Sachsen-Anhalt und die dort verhandelten Fälle. Aber auch in den anderen Bundesländern müssen die Behörden jetzt konsequent prüfen und handeln.

campact.de
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Böllerverbot

Während SPON gestern Nachmittag noch die 1 Millionenmarke vermeldete, sind es nun fast schon 1,5 Millionen Unterstützende.

Leider glaube ich allerdings, dass sich nichts ändern wird. Wir werden im nächsten Jahr statt einstellige Böllertote dann eben zweistellige haben und die short distance weapons (Böller) werden dann noch effektiver und gezielter gegen moving targets (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, random people, Nachbarn, Neider, etc.) eingesetzt werden. Der Aufschrei, das Heulen wird klar vernehmbar sein, aber ändern wird sich auch dann nix.

Wen es interessiert: Petition für ein bundesweites Böllerverbot
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