Keine Waffen für die AfD in Sachsen-Anhalt

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.
Die WeAct-Petition “Keine Waffen für die AfD” ist höchstrichterlich als wegweisend, richtig und rechtlich bindend anerkannt worden.

Besonders wichtig ist die Begründung des Gerichts: Die Behörden müssen nicht auf ein Parteiverbot warten. Sie können vorher handeln. Denn das Waffenrecht soll Gefahren verhindern und Leben schützen. Damit bestätigt das Gericht erstmals den Kern unserer Forderung: Wer eine verfassungsfeindliche Organisation unterstützt, darf nicht selbstverständlich Waffen besitzen. Das macht auch das Zögern vieler Waffenbehörden immer schwerer erklärbar. Das Waffengesetz gilt bundesweit. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar die AfD Sachsen-Anhalt und die dort verhandelten Fälle. Aber auch in den anderen Bundesländern müssen die Behörden jetzt konsequent prüfen und handeln.

campact.de
Ukrainische Flagge

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