Das Urteil sei ein „Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in Köln. „Im Ergebnis hat das Gericht unsere Bewertung vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat auch bestätigt, dass das Bundesamt und sein Präsident berechtigt sind, die Öffentlichkeit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu informieren, da die bestehenden Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind.“
AfD weiterhin ein Verdachtsfall für Rechtsextremismus und bleibt unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz
HAZ, tomorrow