Die AfD hat die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte nach dem Hack ihrer Mail-Postfächer offenbar deutlich zu spät informiert. Die für Bundesparteien zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte teilte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit, die Partei habe ihr am Dienstag, dem 20. Oktober um 18.59 Uhr, einen Datenschutzvorfall gemeldet.
Der Hack war der AfD nach eigenen Angaben aber schon kurz nach dem Vorfall im September bekannt – lange vor der Veröffentlichung von rund 421.000 E-Mails und Zehntausenden weiteren Dateien im Internet an diesem Montag.
HAZ, today
Meldung von Datenschutzverletzungen nach Artikel 33 DSGVO
Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DSGVO diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme der gemäß Artikel 55 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde.
