Artikel 37 GG

Der Kanzler erinnerte am Tag nach der Wahl an die »Pflicht zur Bundestreue«, die für alle Bundesländer gilt. »Die von mir geführte Bundesregierung wird dafür sorgen, dass das Grundgesetz durchgesetzt wird«, sagte er. Im Raum steht die Anwendung von Artikel 37 des Grundgesetzes. Der besagt, dass ein Land, das sich nicht an Bundesrecht oder die Verfassung hält, per Bundeszwang zur Einhaltung der Gesetze angewiesen werden kann. Es ist ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zum Einsatz gekommen ist. Dass Merz dieses Schwert schon mal kurz aufblitzen ließ, sollte die AfD wohl als Warnung verstehen.

Spiegel 38/2026

„Die wehrhafte Demokratie läßt sich nicht verarschen und schlägt sehr hart zurück.“
— Autor unbekannt
Ukrainische Flagge

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