
Wie weiter mit der AfD-Verbotsdebatte?
Das Verwaltungsgericht Köln ist der Ansicht, dass nicht die gesamte AfD „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Jetzt wird debattiert, was daraus folgt
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Der Verfassungsschutz darf trotzdem in gewissen nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD einsetzen – dafür reicht die Einstufung als „Verdachtsfall“. Auch die Einstufung von insgesamt fünf Landesverbänden der AfD (Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) als „gesichert rechtsextrem“ bleibt.
HAZ, this weekend
