Die AfD-Politiker Stephan Bothe und Martin Sichert dürfen vorerst nicht bei der Landratswahl antreten.
Die Verwaltungsgerichte in Lüneburg und Oldenburg haben die Eilanträge der AfD-Politiker Stephan Bothe und Martin Sichert gegen den Ausschluss von den Landratswahlen in Friesland und Lüneburg abgelehnt
Die Gerichte erklärten, Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. Eine Kontrolle schon vor der Abstimmung sei nur stark eingeschränkt möglich. Einen offensichtlichen Fehler, der später zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte, sahen die Kammern nicht.
HAZ, tomorrow
