
Das Recht auf Widerstand
Was wäre, wenn eine Regierung Deutschland in eine Autokratie verwandeln, „illegale“ Menschen jagen, Gerichte und Medien gleichschalten würde? Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof erklärt, wo ein Donald Trump bei uns an Grenzen stoßen würde – und wo unsere liberale Ordnung ihre „weichen Stellen“ hat.
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Besagter Artikel 20 Absatz 4 im Grundgesetz macht für den Widerstand einige Vorgaben. Diese Befugnis besitzen nur Deutsche. Es gibt das Recht, aber nicht die Pflicht zum Widerstand. Es entsteht, wenn in- oder ausländische Kräfte die in Artikel 20 des Grundgesetzes genannte Ordnung beseitigen wollen – also Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und auch die Grundrechte. Es richtet sich nur gegen eine Generalattacke auf „diese Ordnung“: Einzelne Angriffe auf den Staat oder seine Institutionen reichen nicht aus. Es steht unter der weiteren Bedingung, dass „andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es ist die ultima ratio der Gegenwehr.
HAZ am Sonntag
