Susanne Beck, Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, äußert sich mahnend zu dem Fall.
Wenn bei einer Straftat zunächst die Nationalität und der Aufenthaltsstatus eines mutmaßlichen Täters in den Blick genommen werde, habe das eine diskriminierende Wirkung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund, sagte Beck. „Zudem erschwert diese Vorgehensweise eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Ursachen von Straftaten.“
Das sogenannte „Othering“, also einer Gruppe die Verantwortung für problematisches Verhalten einzelner zuzuweisen und sie auszugrenzen, sei häufig Ausdruck von Verunsicherung, erläuterte die Wissenschaftlerin. „Wir wollen uns als Gesellschaft von Straftaten distanzieren und suchen nach möglichst einfachen Wegen, wie sie hätten vermieden werden können.“
HAZ, today
