
DSLAM bzw. Stromkasten in Calau
»Gezielt schüren Akteure fremdenfeindliche Ängste in der deutschen Bevölkerung«
Als einer von vier Landesverbänden gilt die AfD Brandenburg als gesichert rechtsextrem. Die Einstufung hatte Innenministerin und Verfassungsschutzchef den Posten gekostet. Jetzt liegt die Begründung vor.
Doch es gebe eine rote Linie, die nicht überschritten werden dürfe: „den Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, so der Bericht. „Verlässt eine Partei jedoch dann, wenn sie den Parlamentarismus und die politischen Verhältnisse verächtlich macht, ohne aufzuzeigen, auf welchem Weg sie sonst dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung tragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleisten will“. Mit der Vorstellung eines homogenen Volkswillens, wie ihn die AfD postuliert, ist dieser Grundsatz der Volkssouveränität nicht vereinbar
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