„Der umfangreiche Einsatz hybrider Maßnahmen durch Russland erhöht das Risiko, dass die Nato irgendwann erwägt, ihre Klausel zur gegenseitigen Verteidigung nach Artikel 5 in Anspruch zu nehmen.“ Dies gilt nach einem massiven Cyberangriff bereits heute als möglich. Artikel 5 des Nato-Vertrages lautet: „Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird (…).“ Daraus folgt eine Beistandsverpflichtung.
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